Wie behält man bei über 1.000 neuen gTLDs den Überblick? Trademark Clearinghouse soll Markenrechte besser schützen.

Seit Anfang des Jahres sind weltweit über 300 neue generische Top-Level-Domains (gTLDs) bestellbar und viele weitere können vorbestellt werden oder stehen kurz vor der Einführung. Eine Flut von Registrierungen neuer Domainnamen ist die Folge. Domainstreitigkeiten aufgrund von Markenrechtsverletzungen sollen möglichst schon im Vorfeld der Registrierung vermieden werden. Deshalb hat die ICANN Trademark Clearinghouse (TMCH) zum Bestandteil des neuen gTLD-Programms gemacht, das am 26.03.2013 gestartet wurde. Doch wie lassen sich Markenrechte bei der Einführung einer neuen gTLDs durch Trademark Clearinghouse schützen? Dieser Artikel gibt Antworten auf die drei wichtigsten Fragen.

Was sind eigentlich gTLDs?

Mit TLD (Top-Level-Domain), allgemein auch Domain-Endung genannt, bezeichnet man die oberste Ebene einer Internet-Adresse. Dabei unterscheidet man zwischen länderspezifischen Domain-Endungen, den ccTLDs (country code TLDs) wie zum Beispiel .DE für Deutschland, .FR für Frankreich oder .NL für die Niederlande etc. sowie den sogenannten generischen Domainendungen (gTLDs), wie zum Beispiel: .net, .biz, .mobi etc. Während weltweit weit über 200 ccTLDs registriert sind, gab es bis Ende 2013 relativ wenige gTLDs. Der Beschluss der iCANN vom Januar 2012 hat dies radikal geändert. Über 300 neue generische Domainendungen sind weltweit bereits live gegangen und über 1.000 Anträge für weitere neue generische TLDS liegen bereits vor. Welche davon von der ICANN zugelassen werden, ist noch ungewiss. Faktisch wird die Jagd nach interessanten Domainnamen bei jeder weiteren gTLD aufs Neue beginnen. Denn damit stehen Keywords zur Verfügung, die in Verbindung mit etablierten Domainendungen wie zum Beispiel .DE, .COM oder .NET bereits seit Langem belegt sind.

Wie lässt sich Markenmissbrauch verhindern?

Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, muss jeder, der eine Domain registriert, selbst darauf achten, dass er bei der Wahl des Domainnamens nicht die Rechte Dritter verletzt. Ansonsten drohen schnell Abmahngebühren oder Auseinandersetzungen vor Gericht. Und das kann teuer werden! Um das zu vermeiden, war bisher viel Zeit, Aufwand und Geschick für Recherchen erforderlich.

Trademark Clearinghouse verspricht, dieses Verfahren deutlich zu vereinfachen – allerdings nur in Bezug auf die Registrierung einer Domain mit neuer gTLD. Bei Trademark Clearinghouse handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem Markendaten zentral gespeichert werden. Jeder Markeninhaber, ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, hat die Möglichkeit, seine Markendaten dort anzumelden. Die eingestellten Daten werden von Trademark Clearinghouse zuerst validiert und dann allen Domain-Registraren zur Verfügung gestellt. Das bietet Vorteile in zweifacher Hinsicht. Einmal für diejenigen, die ihre Marke schützen wollen. Zum anderen aber auch für diejenigen, die einen Domainnamen registrieren oder einen Domainnamen als Marke neu anmelden möchten.

Sunrise, Landrush, General Availability: Wie funktioniert Markenschutz durch gestaffelte Registrierung?

Bei der Einführung einer neuen Domainendung wird in der Regel das Verfahren der gestaffelten Registrierung gewählt. Auf diese Weise soll ein Domain-Grabbing, das Wegschnappen geschützter Domainnamen, verhindert werden.
In der sogenannten Sunrise-Phase (SR) haben Markeninhaber die Möglichkeit, markenrechtlich geschützte Domainnamen bevorzugt anzumelden. Diese Periode beginnt meist 30 Tage bevor die entsprechende TLD der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Durch die „Sunrise Services“ des Trademark Clearinghouse-Programms soll der Markenmissbrauch in dieser Phase nochmals erschwert werden. Denn im Rahmen der Einführung der neuen gTLDs können selbst Markeninhaber ihren geschützten Domainnamen nur dann bevorzugt unter einer neuen gTLD registrieren lassen, wenn bereits ein geprüfter Markeneintrag in der Datenbank von Trademark Clearinghouse hinterlegt wurde.

Auf die Sunrise-Phase folgt die Landrush-Phase. Auch diese ist der offenen Registrierung (General Availability GA) vorgelagert und zeitlich begrenzt. Wunschdomains können in dieser Phase nicht registriert, sondern lediglich vorbestellt werden. Eine Vorbestellung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass man den Domainnamen auch bekommt. Zum einen erfolgt die Vergabe nach dem Prinzip first in first served. Zum anderen greift eine weitere Neuerung des Trademark Clearinghouse-Programms, der „Claim Service“: Versucht jemand einen geschützten oder ähnlich klingenden Domainnamen zu registrieren, wird sowohl der Antragsteller selbst, als auch als Markeninhaber automatisch darüber informiert, dass Markenrechte verletzt werden könnten. Voraussetzung ist allerdings auch hier wieder, dass der Markenname zuvor in der Trademark Clearinghouse-Datenbank hinterlegt wurde.

Trademark Clearinghouse – Fazit

Domain-Registrare, die die neuen gTLDs anbieten, müssen Zugang zu den Trademark Clearinghouse-Datenbank haben. Für Markeninhaber können dadurch die Kosten und der Aufwand zum Schutz ihrer Marken deutlich reduzieren werden, da Markenrechte für alle neuen gTLDs zentral hinterlegt werden. Trademark Clearinghouse bietet vor allem aber auch besseren Schutz vor Markenrechtsverletzungen und zwar für jeden, der eine Domain mit einer der neuen generischen Domainendung registrieren möchte.

Wolf-Dieter Fiege

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