Schade, dass es erst so traurige Ereignisse, wie den Tod von George Floyd und die Black-Lives-Matter-Proteste braucht, damit rassistische Begrifflichkeiten auch endlich aus der Programmiersprache verschwinden. Unter anderem änderte Google deshalb die Begrifflichkeit im Chrome- und Android-Code von Blacklist zu Blocklist und von Whitelist zu Allowlist.

Auch wenn es unter Entwicklern seit Anfang der Bemühungen die Programmiersprachen zu inkludieren, eine wilde Diskussion darüber gibt, inwieweit zum Beispiel die Überlegungen Googles in diesem Thema eher marketinggetrieben sind, begrüßen viele Fachleute und User diese Schritte. Obwohl die Frage, ob Bezeichnungen wie Black- und Whitelist und Master und Slave ursprünglich wirklich rassistisch motiviert sind, wohl eher mit „Nein“ zu beantworten sind.

Fest steht: Unternehmen wie Microsoft, GitHub, Google und Twitter arbeiten seit ein paar Jahren daran, vermeintlich rassistisch kontaminierte Begriffe aus der Software zu entfernen. So reichen diese Überlegungen bis in den Kern der IT-Programmierung. So forderte der IBM-Kernel-Entwickler Dan Williams im Sommer eine Stellungnahme zur inklusiven Sprachregelung, die sich vor allem um die Bezeichnungen Master/Slave und Blacklist/Whitelist drehte.

Eine diskriminierungsfreiere Sprache steht schon länger zur Diskussion

So ganz neu waren die Überlegungen hin zu einer diskriminierungsfreieren Sprache allerdings nicht. Das Drupal-Projekt verabschiedete sich schon 2014 von der Master/Slave-Terminologie und tauschte sie durch die Begriffe Primary und Replica aus. Allerdings bot die BLM-Bewegung dieses Jahr einen ganz anderen gesellschaftspolitischen Hintergrund für die Überlegungen einer inklusiven Programmiersprache. Außerdem sind die veränderten Codes im Zuge von Open Source quelloffen im Netz zu finden. Jeder kann darauf zugreifen und sie lesen.

Black or White?

In diesem Zusammenhang interessant: Woher kommt die Unterscheidung von schwarz und weiß eigentlich? Und senden die veränderten Bezeichnungen wirklich entsprechende Signale? Auch wenn manche Bezeichnungen nicht als rassistisch angesehen werden, sind sie es aber nicht weniger. Grundsätzlich basieren Gegensätze auf dem ursprünglichsten Gegenpaar von Gut und Böse. Die passende Farbsymbolik, schwarz und weiß, ist dabei dem Christentum entlehnt. Sie ist in unserer heutigen Sprache sehr präsent: schwarzfahren, schwarzsehen oder gar der Schwarzmarkt. Auch wenn letztlich Programmiercode nur Entwicklern zugänglich ist, sind zum Beispiel Begriffe, wie die „Blacklist“ eben auch im Sprachgebrauch von Endnutzern zu finden – und dann werden solche Begrifflichkeiten ein Problem.

Was ist eine Blocklist?

Nachdem wir jetzt lange über die Gründe der Umbenennung gesprochen haben, widmen wir uns jetzt der Frage, was eine Blocklist überhaupt ist. Wie im allgemeinen Sprachgebrauch standen die Farben Schwarz und Weiß symbolisch für die Vertrauenswürdigkeit von Webseiten – Blacklists waren demnach gefährlich und Whitelists nicht. Allerdings ist es nicht ganz so einfach, denn: Allowlist und Blocklist basieren auf völlig gegensätzlichen Strategien und kommen deshalb in unterschiedlichen IT-Bereichen zum Einsatz. So kann es sein, dass bei einer Anwendung der Einsatz einer Blacklist sinnvoll ist, bei einer anderen aber die der Whitelist. Anwendungsbereiche sind zum Beispiel Regeln für Firewalls, Spamschutz, Virenschutz oder das Erlauben und Verbieten des Besuchs bestimmter Webseiten.

So funktioniert eine Blocklist

Eine Blocklist ist im Grunde einer Auflistung alles Verbotenen: Sie enthält Ziele, Programme oder Adressen, die nicht vertrauenswürdig sind. Wichtig zu verstehen: Eine Blocklist funktioniert nur dann einwandfrei, wenn risikovolle oder schädigende Anwendungen bekannt und aufgeführt sind. Deshalb: Die Gefahr ist erst gebannt, wenn die Blocklist aktualisiert wurde.

So funktioniert eine Allowlist

Die Idee hinter der Allowlist ist die, dass alles verboten ist, was nicht auf ihr aufgeführt ist. Nur was ausdrücklich vertrauenswürdig und positiv ist, findet den Weg auf diese Liste. Die Einträge auf ihr stellen sozusagen die Ausnahmeregeln dar. In ihr werden Personen, Webseiten, E-Mail-Adressen oder Programme gelistet, mit denen ein Austausch explizit gewünscht ist. Ideal eignet sie sich für die zentrale Steuerung für IT-Anwender oder IT-Systeme. Eine Allowlist kann einen erheblichen Pflegeaufwand nach sich ziehen. Was nicht bekannt ist, kann auch nicht auf ihr eingetragen werden. Soll eine Anwendung, ein Ziel oder eine Kommunikation erlaubt sein, muss sie aktiv eingetragen werden. Automatisierte Software-Lösungen entlasten hier die Administratoren.

Blocklist und Allowlist in Action

In unterschiedlichen Szenarien sind Block- und Allowlists im Einsatz. Meist sind Firewalls über Allowlists konfiguriert. Dabei gilt: Nur die Ziele, die der Admin ausgewählt hat, können über die Firewall erreicht werden. Das Gleiche gilt für die ausgeführten Anwendungen: Stehen sie nicht auf der Allowlist, werden sie nicht ausgeführt. Bei Endusern bekannt sind Jugendschutz -Anwendungen. So lassen sich über die Allowlist konfigurierte Lösungen nur bestimmte Ziele abrufen. Das Gleiche bei E-Mails: Nur, wenn die E-Mail von einem vertrauenswürdigen Absender kommt, findet sie ihren Weg in den Posteingang.

Blocklist und Allowlist schützen vor Spam

Auf der Google Blocklist zum Beispiel landen Webseiten oder IP-Adressen, die massiv gegen die Regeln verstoßen haben. Ganz gleich, ob es sich um Spam oder jugendgefährdende Inhalte handelt. Im Normalfall werden diese Seiten dann vom Google Index genommen und erscheinen nicht mehr in der Suchanfrage. Dabei arbeitet jede Suchmaschine ihr eigenes Regelwerk ab. Wichtig dabei: Es gibt länderspezifische Listen, da die gesetzlichen Vorgaben sich teils stark unterscheiden.

So finden Sie heraus, ob Ihre Website geblockt wird

Sie können einfach überprüfen, ob sich Ihre Webseite auf der Blocklist befindet, indem Sie im Google Suchfeld die Abfrage “site:domain.de”, bspw. also “site:hosteurope.de” eingeben. Sie erhalten eine Liste aller Seiten, die mit dieser Domain in Google indexiert sind. Außerdem ist die Google Search Console für diesen Fall das beste Analyse-Tool. Bei Sicherheitsproblemen erhalten Sie in der linken Sidebar Nachrichten von Google. Tipp: Google bietet ein Tool an, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihre Seite aufgrund von Copyright-Problemen deindexiert wurde: www.google.com/transparencyreport/removals/copyright. Außer bei frisch gelaunchten Seiten ist ein Nicht-Erscheinen Ihrer Website ein sicheres Zeichen, dass diese auf der Blocklist steht.

Was Sie tun können, wenn Ihre Webseite auf der Blocklist ist?

Ihre Website ist auf der Blocklist gelandet? Meist ist hierfür keine Beschwerde anderer User der Grund, sondern die Suchmaschinen haben ihre Algorithmen und Mechanismen, die selbst dafür sorgen.

Keine Angst, wenn Ihre Seite in Ihren Augen fälschlicherweise auf der Blocklist gelandet ist, dann gibt es durchaus Möglichkeiten, zurück in den Google Index zu kommen, auch wenn dies nicht ganz so einfach ist. Aber: Google gibt im Normalfall dem Administrator der Seite Bescheid. Dies geschieht über die Google Webmaster Tools.

Sie können dann ein Reinclusion Request stellen und die Wiederaufnahme in die Google Search beantragen. Sie müssen davor herausfinden, warum Ihre Website nicht mehr gefunden werden kann. Meist sind es von Google identifizierte Sicherheitsprobleme. Ihre Seite wurde eventuell gehackt und mit Schad-Software infiziert.

Natürlich darf Ihre Website kein Gefahrenpotenzial mehr darstellen, wenn Google sie wieder listen soll. Räumen Sie sie auf und beseitigen Sie alle Kritikpunkte.

Dies sind die Schritte, die Sie einhalten sollten, wenn Sie Ihre Website wieder bei Google finden möchten:

  1. Seite aufräumen und Sicherheitslücken schließen: Entweder Sie machen das selbst oder Sie beauftragen einen externen Dienstleister.
  2. Stellen Sie über die Search Console einen Wiederaufnahmeantrag bei Google.

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie das Blocklisting Ihrer Webseite rückgängig machen.

Fazit: Bleiben Sie ruhig!

Es ist nicht gerade ein Spaß auf der Blocklist von Google zu stehen, aber es gibt auch Schlimmeres. Sehen Sie es positiv: Danach ist Ihre Website erst einmal wieder aufgeräumt und absolut sicher! Außerdem hat der zeitweise Aufenthalt normalerweise auf der Blocklist keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Ranking.

Quellen:

Titelmotiv: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

Jana Behr

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