Viele Website-Betreiber sind aktuell verunsichert. Der Grund: Die Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten – kurz DS-GVO. Die DSGVO trat zwar schon 2016 in Kraft, sie wird aber erst ab dem 25.05.2018 wirksam. Das heißt: Verstöße können ab diesem Zeitpunkt z.B. durch Abmahnungen oder Bußgeldzahlungen geahndet werden. Bei vielen Webseiten besteht deshalb jetzt akuter Handlungsbedarf. Das betrifft vor allem die Datenschutzerklärung, denn auch diese muss an die neuen Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung abgepasst werden.

Ab dem 25.05.2018 gilt die DSGVO – Darauf sollten Sie jetzt achten!

Warum ist eine Datenschutzerklärung wichtig?

Webseiten, auf denen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, haben eine Informationspflicht dem Besucher gegenüber.

„Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch.“

Vergleiche DSGVO, Artikel 12

Um die Informationspflichten gegenüber Ihren Website-Besuchern zu erfüllen, sollten Sie eine Datenschutzerklärung erstellen, die einfach, z.B. über die Hauptnavigation oder einen Textlink im Footer erreichbar ist. Es empfiehlt sich zudem, dass Sie in Ihren AGB ebenfalls einen Absatz zum Thema Datenschutz aufnehmen, den Sie direkt mit Ihrer Datenschutzerklärung verlinken können.

 

Welche Inhalte gehören in die Datenschutzerklärung

Das hängt ganz davon ab, welche personenbezogenen Daten Sie auf Ihrer Webseite erheben, speichern und verarbeiten. In einem allgemeinen Teil sollten Sie folgende Punkte aufnehmen:

  • zu welchem Zweck personenbezogene Daten auf Ihrer Seite erhoben werden
  • die Kontaktdaten Ihres Datenschutzverantwortlichen
  • Hinweise zu den Rechten der Betroffenen
  • Angaben zur Dauer der Datenspeicherung

Wenn Sie das Geld dafür haben, sollten Sie möglichst einen Anwalt oder einen Experten für Datenschutz im Internet mit der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung beauftragen. Es gibt aber auch eine hervorragende Alternative: Im Internet finden Sie Online-Tools, mit denen Sie schnell und einfach eine Datenschutzerklärung erstellen können. Die meisten Online-Tools sind sogar kostenlos. Einige der besten Datenschutzerklärungs-Generatoren haben wir für Sie zusammengestellt.

 

Die besten kostenlosen Datenschutzerklärungs-Generatoren

Sehr detailliert – Der eRecht24 Datenschutz Generator

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Mit dem kostenlosen eRecht24-Datenschutz-Generator lässt sich in wenigen Minuten eine Datenschutzerklärung erstellen.

Nach dem Start des Generators können Sie Schritt für Schritt bestimmen, zu welchen Punkten Sie einen Datenschutzpassus einfügen möchten. Neben dem allgemeinen Datenschutzpassus sind das z.B. Punkte wie:

  • die Verwendung von Cookies
  • Google Analytics
  • die Speicherung von Log-Dateien
  • die Einbindung von Kontaktformularen
  • Kommentarfunktionen
  • Anmeldeoptionen für Newsletter
  • Datenschutzerklärungen für soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+

Gegenüber der kostenpflichtigen Premiumversion sind allerdings nicht alle, sondern nur die wichtigsten Funktionen verfügbar. Wenn Sie auf Ihrer Seite zum Beispiel ein Facebook-Pixel, Google Adwords, Google Maps oder PayPal einsetzen, erhalten Sie Zugriff auf die entsprechenden Datenschutzhinweise nur, wenn Sie die kostenpflichtige eRecht24 Premium-Version des Datenschutzgenerators nutzen.

Die Datenschutzerklärung bekommen Sie dann per E-Mail zugeschickt. Sie erhalten diese sowohl als Textdokument, als auch als Quelltext, den Sie direkt in Ihre Webseite einfügen können.

Hinweis:

Ein Datenschutzgenerator ersetzt keine Rechtsberatung, die Einbindung der generierten Datenschutzerklärung erfolgt auf eigenes Risiko. eRecht24 übernimmt keine Haftung.

Zum Datenschutz-Generator von eRecht24

 

Kurz und knapp – Der Datenschutzgerator der Kanzlei Metzler

Abbildung_-_Datenschutzerklärung-Generator

Im Gegensatz zu eRecht24 beschränkt sich der Datenschutzgerator der Kanzlei Metzler auf die wichtigsten Abschnitte einer Datenschutzerklärung. Er umfasst die folgenden Punkte:

  • Allgemeine Angaben zu Datenerhebung und Datenweitergabe
  • Angabe der Widerrufsadresse
  • Anmeldung und Verwendung von Newslettern
  • Cookies
  • Google Analytics
  • Social Plugins (Bei Social Plugins werden allerdings lediglich das Facebook- und Twitter-Plugin erwähnt.)

Die vollständige Datenschutzerklärung erhalten Sie in Textform und als HTML-Code.

Hinweis:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der durch diesen Generator erzeugten Texte wird keine Haftung übernommen.

Zum Datenschutz-Generator der Kanzlei Metzler

 

Schnell und übersichtlich – Der Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media
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Sehr übersichtlich und einfach zu bedienen ist der Datenschutz-Muster-Generator der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke, der speziell die Anforderungen von Website- und Blog-Betreibern abdeckt. Dieses Tool erstellt Datenschutz-Absätze zu folgenden Punkten:

  • Werden vom Hosting-Provider Zugriffsdaten erhoben?
  • Speichert die Webseite/der Blog personenbezogene Nutzerdaten?
  • Gibt es Kontaktformulare für Nutzer?
  • Können Nutzer Blogkommentare abonnieren?
  • Gibt es Anmeldeoption für Newsletter?
  • Binden Sie fremde Inhalte ein, wie Youtube-Videos, RSS-Feeds, Maps etc.
  • Nutzen Sie lizenzpflichtige Bilder auf der Seite?
  • Speichern Sie Cookies auf den Rechnern von Nutzern?
  • Verwenden Sie Analysetools wie Google Analytics oder Piwik?
  • Nutzen Sie Social Media Plugins wie Facebook, Twitter, Tumbler etc.

Besonders vorteilhaft: Zu jedem Punkt können Sie sich Zusatzinformationen und den Datenschutzpassus als Vorschau anzeigen lassen.

Wählen Sie einfach die Punkte, die auf Ihre Webseite/Ihren Blog zutreffen und das Tool erstellt in Echtzeit den entsprechenden HTML-Code. Sie brauchen nur noch Ihre Kontaktdaten ergänzen und den Code in Ihre Webseite einbinden.

Zum Datenschutz-Muster Generator

 

Die puristische Alternative – Der kostenlose Generator für Muster- Datenschutzerklärungen

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Die puristische Alternative zum Datenschutz-Muster Generator der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke ist der Generator für Muster-Datenschutzerklärungen der Anwaltskanzlei Weiß & Partner, der zudem auch für E-Commerce-Seiten geeignet ist.

Auch hier können Sie sich schnell und einfach die für Ihre Webseite erforderlichen Abschnitte zusammenklicken. Besonders vorteilhaft für ein kostenloses Tool ist, dass der Generator für Muster- Datenschutzerklärungen auch Datenschutzabschnitte für den Einsatz von Zahlarten wie PayPal oder Sofortüberweisungen erstellt.

Zum kostenlosen Generator für Muster- Datenschutzerklärungen

 

Etwas verschachtelt, dafür aber sehr umfangreich – Der Datenschutzerklärungs-Generator von Wilde, Beuger und Solmecke

Abbildung_Kontaktdaten

Auf den ersten Blick erscheint dieser Generator etwas unübersichtlich. Und leider ist er das auch, denn die Struktur ist recht verschachtelt. Doch auf den zweiten Blick erweist sich dieses Tool als sehr umfangreich und Sie können damit neben einer deutschen auch gleich eine englischsprachige Datenschutzerklärung erstellen.

Geben Sie zunächst die Kontaktdaten zu Ihrem Unternehmen an:

Klicken Sie sich anschließend durch die Menüpunkte. Unter dem Reiter „Allgemeines“ werden zentrale Aspekte abgefragt, z.B.: Ob Sie auf Ihrer Webseite Cookies, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen etc. verwenden. Die weiteren Reiter sind spezifischer. So können Sie in Ihrer Datenschutzerklärungen detaillierte Informationen vornehmen, z.B. zu den Bereichen:

  • Social Media,
  • Analyse Tools,
  • Internetwerbung,
  • WordPress-Plugins

Vorgefertigte Hinweise finden Sie auch zu Zahlungsdiensten, neben Paypal und Sofortüberweisung z.B. auch zu Klarna und Skrill.

Nach der Erstellung steht Ihnen die Datenschutzerklärung sowohl als Text, als auch als HTML-Datei zur Verfügung.

Abbildung_-_Datenschutzgenerator_WBS

Zum Datenschutzerklärungs-Generator von Wilde, Beuger und Solmecke

Wichtiger rechtlicher Hinweis!

Die Anbieter dieser Online-Tools übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erzeugten Datenschutzerklärungen. Ein Datenschutzerklärungs-Generator ersetzt keine fachanwaltliche Beratung.

 

Fazit

Online-Tools, wie die oben vorgestellten Datenschutzerklärungs-Generatoren, können Ihnen bei der Anpassung an die Vorgaben der DSGVO eine große Hilfe sein. Vor allem, wenn Sie den ersten Entwurf Ihrer Datenschutzerklärung erstellen. In jedem Fall sollten Sie die Angaben und die Vollständigkeit der Erklärung anschließend checken und gegebenenfalls weiter an Ihr Unternehmen anpassen. Abschließend sollten Sie die Datenschutzerklärung zu Ihrer Sicherheit von einem Anwalt prüfen lassen.

Wolf-Dieter Fiege

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