Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Wer wird Eigentümer/Admin-C von Domains?

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Bei Domains stellt sich häufiger die Frage, wer als innehabende Person eingetragen wird und was es in diesem Zusammenhang mit dem Admin-C ("administrativer Kontakt") auf sich hat.

Bei Domains, die nicht als Reseller verwaltet werden, tragen wir automatisch den/die Bestellende als innehabende Person und Admin-C ein. Somit haben Sie immer die Möglichkeit, Änderungen an der Domain vorzunehmen; sie "gehört" Ihnen. Der Admin-C ist der von der innehabenden Person beauftragte Verantwortliche für die Domain, der zusätzlich zur innehabenden Person im Auftrag Änderungen und auch die Löschung der Domain vornehmen kann. Der Admin-C ist immer eine natürlich Person, so dass selbst wenn eine Organisation die innehabende Person der Domain ist eine Kontaktperson als Admin-C eingetragen wird.

Wenn der Admin-C sich ändern soll, ist der Weg je nach Produkt verschieden:

Als Nutzer unsere Domainservices haben Sie selbst die Möglichkeit, alle Kontaktdaten für die Domain im Auftrag anzugeben. Dort sind Sie selbst für die korrekte Pflege der Daten verantwortlich.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Domainaufträge per KIS: Änderungen (UPD) bestehender Domains


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