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Ergänzende Geschäftsbedingungen für VoIP Services und DSL Telefonie

 
 
 
 
 
 
 

Ergänzende Geschäftsbedingungen für VoIP Services und DSL Telefonie
der Host Europe GmbH, Welserstr. 14, 51149 Köln – nachfolgend "HE" genannt –

Stand: 01.01.2007


Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Host Europe GmbH (HE) und ihren Kunden für das Führen von Telefongesprächen über das Internet (VoIP Services, DSL Telefonie). Sie gelten ergänzend neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Host Europe GmbH (HE) und gehen diesen vor, wenn und soweit sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten. Daneben gelten auch die Datenschutzerklärung (DSE) der Host Europe GmbH (HE) sowie das jeweilige auf den gewählten VoIP Services und DSL Telefonie bezogene Preis- und Leistungsverzeichnis.

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

 

1.1. Der Kunde kann die VoIP Telefonie und DSL Telefonie telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Eine solche Bestellung gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages über VoIP Services oder DSL Telefonie, wobei der Kunde auf den Zugang einer Annahmeerklärung von Seiten HE verzichtet. HE behält sich die Ablehnung des Angebots vor. Für den Fall, dass das Angebot des Kunden nicht schriftlich abgegeben wurde, verpflichtet sich dieser, HE auf Anforderung eine unterschriebene Bestätigung seines Angebots nachzureichen.

1.2. Nach Vertragsschluss sendet HE dem Kunden einen Zugangscode zu. Dieser ist vom Kunden online auf der Internetpräsenz von HE einzugeben. Mit der Eingabe des Zugangscodes gibt der Kunde seine Zustimmung, unverzüglich mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung zu beginnen; dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde vor Ende einer etwaigen Widerrufsfrist seinen Zugangscode eingibt.

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSERBRINGUNG

 

2.1. Vertragsgegenstand ist das Ermöglichen, andere DSL Telefonie Anschlüsse sowie die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Die Einzelheiten zum gewählten VoIP Telefonie, DSL Telefonie Anschlusses sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.

2.2. HE behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Die betroffenen Nummern sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.

2.3. HE hat das Recht, sich zur Leistungserbringung unbeschränkt und jederzeit Dritter zu bedienen.

 

3. PREISE, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT, LASTSCHRIFTVERFAHREN

 

3.1. Die Preise und Abrechnungsmodalitäten sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.

3.2. Die Abrechnung beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der VoIP Services.

3.3. Der Kunde ermächtigt HE, die von ihm zu leistenden Zahlungen monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche zu Lasten eines von ihm angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Bereitstellungsgebühren, nutzungsabhängige Entgelte und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder in ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Bei Rücklastschriften ist HE berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu berechnen.

3.4. Gegen Forderungen von HE kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

 

4.1. Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch HE notwendig sind. Hierunter fallen insbesondere die während der gesamten Vertragslaufzeit notwendige Möglichkeit der Verbindung des Kunden mit dem Internet und der Bereitstellung eines Fest- oder Mobilfunknetzanschlusses neben der VoIP Telefonie. Das Bestehen eines Fest- oder Mobilfunknetzanschlusses ist neben VoIP erforderlich, weil bei der VoIP Telefonie die Notrufnummern nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden können.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der VoIP Services. Er versichert, im Rahmen der Benutzung keine Informationen mit rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt zu übermitteln. Insbesondere ist es dem Kunden versagt, Informationen zu verbreiten, die der Volksverhetzung dienen, die zu Straftaten anstiften oder aufrufen, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, die extremistischer oder rassistischer Natur sind, die sexuell anstößig oder pornografisch sind bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Der Kunde stellt HE von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden zu vertretender widerrechtlicher Nutzung der VoIP Telefonie frei.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von HE Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder Dritten weiterzuverkaufen, es sei denn, HE hat der Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dasselbe gilt für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Dritte sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d §§ 15 ff. Aktiengesetz.

4.4. Der Kunde hat bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Sämtliche Informationen zu der VoIP Telefonie werden von HE an diese E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde sichert zu, dass von ihm insbesondere beim Bestellvorgang mitgeteilte Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, HE jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.

4.5. Der Kunde hat seinen Zugangscode geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. HE weist darauf hin, dass die Speicherung des VoIP Zugangscodes auf dem PC die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Zugangscode oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, HE unverzüglich zu informieren und die Änderung des Zugangscodes zu veranlassen. Diese Änderungen kann der Kunde kostenfrei online auf der Internetpräsenz von HE durchführen. Der Kunde hat die Aufwendungen zu ersetzen, die HE im Zusammenhang mit einer Sperrung oder Änderung sonstiger Art auf Veranlassung des Kunden entstehen.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei Anrufen mittels der VoIP Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht vom Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt worden ist.

 

5. VERTRAGSLAUFZEIT, SPERRUNG, KÜNDIGUNG

 

5.1. Der Vertrag über die VoIP Telefonie wird für eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Folgelaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende der Folgelaufzeit gekündigt wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Folgelaufzeit jeweils 12 Monate.

5.2. Kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder mit Beträgen, die das Entgelt für zwei Monate erreichen, in Verzug, so ist HE berechtigt, die VoIP Telefonie des Kunden zu sperren.

5.3. HE ist ebenfalls zur Sperrung der VoIP Telefonie des Kunden berechtigt, wenn

  1. der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Pflichten verletzt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn er gegen Absatz 4.2 dieser Ergänzenden Geschäftbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt und ein solcher Verstoß bereits rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig ist,
  2. wenn ein solcher Verstoß des Kunden für HE offenkundig ist; in diesem Fall kann der Kunde die Sperrung verhindern oder aufheben lassen, wenn er eine schriftliche Stellungnahme gegenüber HE abgibt und im Vorhinein eine Sicherheit in angemessener Höhe leistet. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von HE für den Fall einer gerichtlichen Klärung oder
  3. eine Sperrung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird; die Dauer der Sperrung hängt von der Dauer der gerichtlichen oder behördlichen Anordnung ab.
 

5.4. Eine Sperrung des Zugangs entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte.

5.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei, insbesondere wenn die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung weiterhin ihre Pflichten verletzt;
  • die Sperrung des Zugangs aus den oben in den Absätzen 5.2. und 5.3. genannten Gründen;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung mangels Masse;
  • die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Vermögensverzeichnis durch den Kunden;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Dritter, insbesondere Netzbetreiber, deren sich HE zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden bedient, oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse;
  • die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritte aus von HE nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für HE nicht möglich oder zumutbar ist.
 

5.6. Ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Kunde seinen DSL Telefonie Anschluss kündigt oder der Fest- oder Mobilfunknetzanschluss des Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gesperrt wird.

5.7. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Telefax wahren die Schriftform, nicht jedoch Kündigungen in elektronischer Form oder in Textform. Der Kunde hat seine Kündigung zu richten an: Host Europe GmbH, DSL-Kundenservice, Postfach 92 02 54, 51152 Köln oder Telefax: 0180 5 66 3233 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 €/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen).

 

6. LEISTUNGSSTÖRUNGEN, HAFTUNG

 

6.1. HE übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer verspäteten Störungs- oder Mängelanzeige des Kunden herrühren. Als verspätet gilt eine Anzeige, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme und Durchführung einer zumutbaren Fehlersuche durch den Kunden, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Auftreten der Störung bei HE entweder über das Kundeninformationssystem (KIS) oder per E-Mail an support@hosteurope.de oder schriftlich an Host Europe GmbH, DSL-Kundenservice, Postfach 92 02 54, 51152 Köln oder per Telefax an 0180 5 66 3233 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 €/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen) eingegangen ist.

6.2. Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung oder ein Mangel nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von HE und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche erkennen (sog. unberechtigte Störungsmeldung), so ist der Kunde verpflichtet, HE die durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis von HE zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

6.3. HE haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von HE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet HE nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.4. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 des vorstehenden Absatzes 6.3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

6.5. Des Weiteren gilt im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für Vermögensschäden die Begrenzung des § 7 TKV.

6.6. HE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von HE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von HE wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung ist auf das vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelt beschränkt. Für den Schadensersatz statt der Leistung wird die Haftung auf zwei vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelte beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer HE gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten jedoch nicht bei der Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.7. Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet HE bei Datenverlusten des Kunden nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

 

7. DATENSPEICHERUNG

 

7.1. Die Datenübertragung erfolgt durch paketvermittelte Technik, d. h. dass die in Paketen übermittelten Daten auf einem in die Übertragung eingeschalteten Rechner zwischen Eingang bei diesem und Weitergabe an den nächsten Rechner kurzzeitig vorhanden sind.

7.2. Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf HE die Verkehrsdaten des Kunden speichern und übermitteln. HE löscht die erhobenen Daten spätestens sechs Monate nach der Versendung der Rechnung. Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung, so ist HE berechtigt, die Verkehrsdaten über sechs Monate gespeichert zu halten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Die Zielnummer wird nach dem Rechnungsversand gelöscht, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

7.3. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht werden, trifft HE keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Daten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

 

8. FORM, ÄNDERUNGSBEFUGNIS

 

8.1. Beide Vertragsparteien können Willenserklärungen in elektronischer Form oder in Textform abgeben. Diese gelten als schriftlich abgegeben, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen die elektronische Form bzw. die Textform im Einzelfall ausdrücklich ausgeschlossen ist oder ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht.

8.2. HE ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen und/ oder die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. HE verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung fristgemäß, so kann HE das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen.

8.3. HE ist berechtigt, künftig ihre Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen; dies gilt insbesondere, wenn die Leistungsanpassung dem technischen Fortschritt dient oder erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder HE auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen oder Dienste von HE, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, können jederzeit eingestellt werden. HE wird hierbei jedoch auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.


 
 

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