Ergänzende Geschäftsbedingungen für VoIP Services und DSL Telefonie
der
Host Europe GmbH, Welserstr. 14, 51149 Köln – nachfolgend "HE" genannt –
Stand: 01.01.2007
Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Host Europe GmbH (HE) und ihren Kunden für das Führen von Telefongesprächen über das Internet (VoIP Services, DSL Telefonie). Sie gelten ergänzend neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Host Europe GmbH (HE) und gehen diesen vor, wenn und soweit sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten. Daneben gelten auch die Datenschutzerklärung (DSE) der Host Europe GmbH (HE) sowie das jeweilige auf den gewählten VoIP Services und DSL Telefonie bezogene Preis- und Leistungsverzeichnis.
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Der Kunde kann die VoIP Telefonie und DSL Telefonie telefonisch, schriftlich oder online
bestellen. Eine solche Bestellung gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages über
VoIP Services oder DSL Telefonie, wobei der Kunde auf den Zugang einer Annahmeerklärung von
Seiten HE verzichtet. HE behält sich die Ablehnung des Angebots vor. Für den Fall, dass das Angebot
des Kunden nicht schriftlich abgegeben wurde, verpflichtet sich dieser, HE auf Anforderung eine
unterschriebene Bestätigung seines Angebots nachzureichen.
1.2. Nach Vertragsschluss sendet HE dem Kunden einen Zugangscode zu. Dieser ist vom Kunden online
auf der Internetpräsenz von HE einzugeben. Mit der Eingabe des Zugangscodes gibt der Kunde seine
Zustimmung, unverzüglich mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung zu beginnen; dies
gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde vor Ende einer etwaigen Widerrufsfrist seinen
Zugangscode eingibt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSERBRINGUNG
2.1. Vertragsgegenstand ist das Ermöglichen, andere DSL Telefonie Anschlüsse sowie die in der
Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen.
Die Einzelheiten zum gewählten VoIP Telefonie, DSL Telefonie Anschlusses sind dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.
2.2. HE behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, einzelne Zielrufnummern,
Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Die betroffenen Nummern sind dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.
2.3. HE hat das Recht, sich zur Leistungserbringung unbeschränkt und jederzeit Dritter zu bedienen.
3. PREISE, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT, LASTSCHRIFTVERFAHREN
3.1. Die Preise und Abrechnungsmodalitäten sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom
Kunden bestellten VoIP Telefonie zu entnehmen.
3.2. Die Abrechnung beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der VoIP Services.
3.3. Der Kunde ermächtigt HE, die von ihm zu leistenden Zahlungen monatlich im Voraus innerhalb der ersten
Kalenderwoche zu Lasten eines von ihm angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Bereitstellungsgebühren, nutzungsabhängige Entgelte und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder in
ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist.
Bei Rücklastschriften ist HE berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von
€ 15,00 zu berechnen.
3.4. Gegen Forderungen von HE kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die
ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch HE notwendig sind. Hierunter fallen insbesondere die während der
gesamten Vertragslaufzeit notwendige Möglichkeit der Verbindung des Kunden mit dem Internet und der Bereitstellung
eines Fest- oder Mobilfunknetzanschlusses neben der VoIP Telefonie. Das Bestehen eines Fest- oder
Mobilfunknetzanschlusses ist neben VoIP erforderlich, weil bei der VoIP Telefonie die Notrufnummern nur
eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden können.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der VoIP Services. Er versichert, im Rahmen der
Benutzung keine Informationen mit rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt zu übermitteln. Insbesondere ist es dem
Kunden versagt, Informationen zu verbreiten, die der Volksverhetzung dienen, die zu Straftaten anstiften oder aufrufen,
die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, die extremistischer oder rassistischer Natur sind, die sexuell anstößig oder
pornografisch sind bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl
beeinträchtigen. Der Kunde stellt HE von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden zu vertretender widerrechtlicher
Nutzung der VoIP Telefonie frei.
4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von HE Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder Dritten
weiterzuverkaufen, es sei denn, HE hat der Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dasselbe gilt für
die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Dritte sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen
i.S.d §§ 15 ff. Aktiengesetz.
4.4. Der Kunde hat bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Sämtliche Informationen zu der VoIP
Telefonie werden von HE an diese E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde sichert zu, dass von ihm insbesondere beim
Bestellvorgang mitgeteilte Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, HE jeweils unverzüglich über
Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.
4.5. Der Kunde hat seinen Zugangscode geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. HE weist
darauf hin, dass die Speicherung des VoIP Zugangscodes auf dem PC die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft.
Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Zugangscode oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der
Kunde verpflichtet, HE unverzüglich zu informieren und die Änderung des Zugangscodes zu veranlassen. Diese Änderungen
kann der Kunde kostenfrei online auf der Internetpräsenz von HE durchführen. Der Kunde hat die Aufwendungen zu ersetzen,
die HE im Zusammenhang mit einer Sperrung oder Änderung sonstiger Art auf Veranlassung des Kunden entstehen.
4.6. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei Anrufen mittels der VoIP Telefonie keine regionalen Rufnummern
mit zu übermitteln, wenn er nicht vom Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt worden ist.
5. VERTRAGSLAUFZEIT, SPERRUNG, KÜNDIGUNG
5.1. Der Vertrag über die VoIP Telefonie wird für eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die
Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten VoIP Telefonie. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Folgelaufzeit, sofern er nicht
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende der Folgelaufzeit gekündigt wird.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Folgelaufzeit jeweils 12 Monate.
5.2. Kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder mit Beträgen, die das Entgelt für zwei
Monate erreichen, in Verzug, so ist HE berechtigt, die VoIP Telefonie des Kunden zu sperren.
5.3. HE ist ebenfalls zur Sperrung der VoIP Telefonie des Kunden berechtigt, wenn
5.4. Eine Sperrung des Zugangs entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten
Entgelte.
5.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere:
5.6. Ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Kunde seinen
DSL Telefonie Anschluss kündigt oder der Fest- oder Mobilfunknetzanschluss des Kunden aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, gesperrt wird.
5.7. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Telefax wahren die Schriftform, nicht jedoch
Kündigungen in elektronischer Form oder in Textform. Der Kunde hat seine Kündigung zu richten an: Host Europe GmbH,
DSL-Kundenservice, Postfach 92 02 54, 51152 Köln oder Telefax: 0180 5 66 3233 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 €/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen).
6. LEISTUNGSSTÖRUNGEN, HAFTUNG
6.1. HE übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer verspäteten Störungs- oder Mängelanzeige des Kunden
herrühren. Als verspätet gilt eine Anzeige, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme und Durchführung einer
zumutbaren Fehlersuche durch den Kunden, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Auftreten der Störung bei HE entweder
über das Kundeninformationssystem (KIS) oder per E-Mail an support@hosteurope.de oder schriftlich an Host Europe GmbH,
DSL-Kundenservice, Postfach 92 02 54, 51152 Köln oder per Telefax an 0180 5 66 3233 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 €/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen) eingegangen ist.
6.2. Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung oder
ein Mangel nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von HE und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche
erkennen (sog. unberechtigte Störungsmeldung), so ist der Kunde verpflichtet, HE die durch die Überprüfung oder
Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß dem jeweils gültigen Preis- und
Leistungsverzeichnis von HE zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.
6.3. HE haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von HE oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet HE nur nach dem Produkthaftungsgesetz,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
6.4. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 des vorstehenden Absatzes 6.3 aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt.
6.5. Des Weiteren gilt im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für Vermögensschäden die
Begrenzung des § 7 TKV.
6.6. HE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von HE oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von HE wegen Verzögerung der Leistung
für den Schadensersatz neben der Leistung ist auf das vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelt beschränkt. Für den
Schadensersatz statt der Leistung wird die Haftung auf zwei vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelte beschränkt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer HE gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten jedoch nicht bei der Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
6.7. Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet HE bei Datenverlusten des Kunden nur, wenn der Kunde sichergestellt
hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt.
7. DATENSPEICHERUNG
7.1. Die Datenübertragung erfolgt durch paketvermittelte Technik, d. h. dass die in Paketen übermittelten Daten
auf einem in die Übertragung eingeschalteten Rechner zwischen Eingang bei diesem und Weitergabe an den nächsten
Rechner kurzzeitig vorhanden sind.
7.2. Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf HE die Verkehrsdaten des Kunden speichern und übermitteln.
HE löscht die erhobenen Daten spätestens sechs Monate nach der Versendung der Rechnung. Erhebt der Kunde Einwendungen
gegen die Höhe der Rechnung, so ist HE berechtigt, die Verkehrsdaten über sechs Monate gespeichert zu halten, bis
die Einwendungen abschließend geklärt sind. Die Zielnummer wird nach dem Rechnungsversand gelöscht, falls der Kunde
von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
7.3. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte
Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht werden, trifft HE keine
Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen
geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Daten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.
Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der
Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter
Form hingewiesen wurde.
8. FORM, ÄNDERUNGSBEFUGNIS
8.1. Beide Vertragsparteien können Willenserklärungen in elektronischer Form oder in Textform abgeben.
Diese gelten als schriftlich abgegeben, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen die elektronische Form bzw.
die Textform im Einzelfall ausdrücklich ausgeschlossen ist oder ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht.
8.2. HE ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen und/ oder die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse mit
Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht
binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. HE verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde einer
solchen Änderung fristgemäß, so kann HE das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen.
8.3. HE ist berechtigt, künftig ihre Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen; dies gilt
insbesondere, wenn die Leistungsanpassung dem technischen Fortschritt dient oder erforderlich erscheint, um Missbrauch
zu verhindern, oder HE auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Freiwillige,
unentgeltliche Leistungen oder Dienste von HE, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, können jederzeit eingestellt
werden. HE wird hierbei jedoch auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.